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Willkommen bei Heller Consult

Wir verbinden Steuer - und Unternehmensberatung sowie Förderberatung für Ihren Unternehmenserfolg. Im Rahmen unserer Expansionsberatung finden wir für Sie geeignete Zukunftsmärkte. Sie profitieren von unserem internationalen Netzwerk mit rund 400 Standorten in 66 Ländern.

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20 Jahre Heller Consult

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Ein runder Geburtstag stand an und wurde auch mit allen Ehren gefeiert .

Am 22. September gab es anlässlich dieses besonderen Ereignisses ein rauschendes Fest im historischen Palais Clam-Gallas. Kunden, Freunde und Mitarbeiter stießen alle fröhlich an und genossen den letzten Sommerabend bei einem Glas Wein, Tanz und viel guter Konversation.

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So schließen Sie ihr Steuerjahr gut ab! Mit unserer Checkliste

Das Jahresende naht – und damit auch das leidige Thema Steuern. Haben Sie auch alle Möglichkeiten genutzt?

Die Üblichen:

  • Für Investitionen, die Sie noch kurz vor dem Jahresende tätigen, können Sie eine Halbjahresabschreibung vornehmen.
  • Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exkl. USt.) können Sie sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen, also z.B. einen neuen Drucker.

Für das Unternehmen:

  • Gewinnfreibetrag:
    Der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) wurde in Gewinnfreibetrag (GFB) umbenannt und inhaltlich novelliert.

    Als Äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Nichtselbständigen wird für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften der Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG ab der Veranlagung 2011 von derzeit 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht..

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